von Daniela Pledl
Lesenswert (0)Er hat die Anhörung genutzt, hat versucht zu überzeugen, dass sein Verhalten nicht grob fahrlässig war. Doch er konnte keine neuen Argumente vorbringen, heißt es aus dem Rathaus. Mittlerweile ist der Bescheid gegen den Studenten, der im vergangenen Jahr auf einer Luftmatratze mit einer Flasche Alkohol auf dem Inn unterwegs war und so einen Großeinsatz ausgelöst hatte, bestandskräftig. Einen niedrigen, vierstelligen Betrag muss er zahlen, Ratenzahlung wurde bewilligt. Ein Teilbetrag ist, so die Stadt Passau, bereits eingegangen.
Grobe Fahrlässigkeit löste Einsatz ausViele werden sich noch an den Vorfall erinnern: Am Abend des 26. Mai 2016 lässt sich der Student entspannt auf einer Luftmatratze treiben. In der Flasche, die er dabei hatte, befand sich ein bisschen Whiskey, mit eiskalter Cola aufgeschüttet, für das "wahre Piratengefühl", wie er damals der PNP mitteilte. Passanten setzten einen Notruf ab. Die Einsatzkräfte konnten eine Eigengefährdung nicht ausschließen und eskortierten den Mann ans Ufer. Zwar war nichts von dem, was der Mann tat, tatsächlich verboten, die Stadt aber geht von grober Fahrlässigkeit aus, die Regierung von Niederbayern teilt diese Ansicht.
In einer Stadt mit drei Flüssen sind "Person-im-Wasser"-Einsätze natürlich keine Seltenheit. Alleine in diesem Jahr hat es laut Wasserwacht rund zehn solcher Einsätze gegeben. Häufig fallen Betrunkene oder jene, die sich vom Ufer aus erleichtern wollen, in den Fluss, entfernen sich aber vor Eintreffen der Rettungskräfte. Schon das Urinieren in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, mahnt Polizeisprecher Michael Ammerl angesichts der steigenden Zahl dieser Fälle.
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